Steuerliche Änderungen 2025: Wichtige Informationen für Unternehmen und Mitarbeiter
Das Jahresende rückt näher, und mit 2025 stehen einige bedeutende steuerliche Neuerungen an. Unternehmen sollten frühzeitig planen, um die besten Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteile für sich und ihre Belegschaft zu nutzen.
1. Inflationsausgleichsprämie endet zum 31. Dezember 2024
Die beliebte Inflationsausgleichsprämie läuft bald aus. Unternehmen haben jetzt die letzte Gelegenheit, von dieser steuerlichen Förderung zu profitieren, bevor sie zum Jahresende entfällt.
Ab 2025 stehen jedoch attraktive Alternativen bereit:
- Betriebliche Gesundheitsförderung (z. B. Zuschüsse für Fitnessprogramme und Präventionskurse).
- ÖPNV-Zuschüsse (wie Jobtickets).
- Essenszuschüsse (z. B. in Form digitaler Essensmarken).
- Betriebliche Altersvorsorge (steuerlich geförderte Zukunftssicherung).
Nutzen Sie die verbleibenden Wochen, um die Vorteile der Prämie 2024 auszuschöpfen und frühzeitig die Planung für die neuen Benefits im Jahr 2025 zu starten!
2. Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Ein starkes Zeichen der Wertschätzung
Ab 2025 können Unternehmen ihren Mitarbeitern mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zusätzliche Gesundheitsleistungen bieten, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen.
Die Vorteile für Mitarbeiter umfassen:
- Schnellere Facharzttermine.
- Zuschüsse für alternative Behandlungen.
- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen.
- Zusätzliche Leistungen für Zahnersatz, Brillen und Physiotherapie.
Eine umfassende Gesundheitsversorgung steigert nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sondern reduziert krankheitsbedingte Fehlzeiten und fördert die Produktivität.
3. Anpassungen der Sachbezugswerte ab Januar 2025
Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft werden ab dem 1. Januar 2025 angehoben:
- Verpflegung: 330,00 EUR/Monat (Frühstück 69,00 EUR, Mittag- und Abendessen je 132,00 EUR).
- Unterkunft: 282,00 EUR/Monat.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass diese Änderungen in den Lohnabrechnungen korrekt umgesetzt werden, da sie steuer- und sozialabgabenpflichtig sind.
Fazit: Jetzt handeln und für die Zukunft planen!
Die Zeit drängt, um die Vorteile der Inflationsausgleichsprämie 2024 zu nutzen. Gleichzeitig sollten Unternehmen frühzeitig die neuen steuerfreien Benefits und die betriebliche Krankenversicherung für 2025 in ihre Planung einbeziehen.
Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung und berät Sie individuell zu den besten Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Gemeinsam sichern wir Ihre Zukunft!
Kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie von den Neuerungen!